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Ausschreibungstexte

Download: NOE Leitfaden | Energieausweis MH | Dienstanweisung MA 25

BLOWER – DOOR / Thermografiemessung

Durchführung einer Differenzdruckmessung (Blower-Door Messung) nach EN 13829. Grenzwerte lt. DIN 4108-7 bzw. Ö-Norm B 8110-1 so wie OIB Nr. 6,

  1. n50 <3,00 - 1/h für konventionelle Gebäude mit Fensterlüftung,
  2. n50 <1,50 - 1/h für Gebäude mit Lüftungstechnischen Anlagen (auch einfachen Anlagen)
  3. n50 <0,60 - 1/h für Passivhäuser und/odern50 Wert wie vertraglich vereinbart.

Bei Nichterreichung der geforderten Grenzwerte sind Nachmessungen durchzuführen

Vorbemerkungen:
Durchführung einer Differenzdruckmessung (Blower-Door Messung), Durchführung nach EN 13829, Ausgabe 2001-05-01, nach Fertigstellung der Dampfbremse / Dampfsperre an der Innenseite, mechanisch befestigt, und nach Fertigstellung der Vordeckung an der Dachaußenseite. Fenster und Türen eingebaut und eingedichtet. Innenseite und wenn möglich Außenseite ohne Bekleidungen (ohne Dacheindeckung, ohne Gipskartonverkleidung), um an den betreffenden Schichten noch Ausbesserungen durchführen zu können.
Vordeckung an den Stößen verklebt, an Dachdurchdringungen aller Art dicht angeschlossen und mechanisch befestigt, entsprechend der gültigen Ö-Normen des Dachdeckerhandwerks bzw. entsprechend den Unterdachregeln/Norm und/oder den Richtlinien des Herstellers und dessen Empfehlungen (z.B. Einbau von Dachflächenfenstern - Velux ).
Dampfsperre / Dampfbremse an allen Stößen verklebt, an alle Durchdringungen dicht angeschlossen und mechanisch befestigt, an feste Bauteile mittels entsprechenden Dichtbändern angedichtet und mechanisch befestigt, jedoch in der Art, dass durch Bewegungen von Bauteilen keine Undichtheiten entstehen können(z.B. Schlaufe), herstellen eines Glattstrichs an Ziegelmauerwerken vor Verklebung der Dampfbremse. Keine Verlegung der Dampfbremse/Sperre zwischen den Gipskartonverkleidungen! Verlegung, Ausführung und Anschlüsse entsprechend der Ö-NORM 2212.
Grenzwerte

  1. n50 <3,00 - 1/h für konventionelle Gebäude mit Fensterlüftung,
  2. n50 <1,50 - 1/h für Gebäude mit Lüftungstechnischen Anlagen (auch einfachen Anlagen)
  3. n50 <0,60 - 1/h für Passivhäuser und/odern50 Wert wie vertraglich vereinbart.

Bei Nichterreichung der geforderten / vertraglich vereinbarten Grenzwerte sind Nachmessungen durchzuführen, bis die geforderten / vertraglich vereinbarten Grenzwerte nachweislich erreicht sind. Die Kosten für die Nachmessungen sind von den Verursachern / dem Verursacher zu tragen.
Positionstext
Pos. 1
Durchführen einer Differenzdruckmessung entsprechend der EN 13829 in letztgültiger Ausgabe, samt Messprotokoll und umfassender genauer Protokollierung von möglichen Schwachstellen in der gesamten Gebäudehülle (Fotos, Bericht). Der Messwertallein ohne genauer Dokumentation wie o.a. wird nicht anerkannt. Leckortung mittels Anemometer oder Strömungsprüfröhrchens und/oder Thermografiemessung.
Die Messung ist von einem dafür nachweislich ausgebildeten Baumeister, Sachverständigen oder Bauphysiker durchzuführen und/oder von einer auf dem Fachgebiet Differenzdruckverfahren nach ISO zertifizierten Person vorzunehmen.  
Objektgröße:

  1. Nettoraumvolumen ___________________________
  2. Nettogrundfläche ______________________________

Kosten je Wohneinheit/zu messendes Luftvolumen ________________________
Pos. 2
Aufzahlung auf Pos. Differenzdruckmessung für die Durchführung eines Nebeltests, um mögliche Leckagen visuell erfassen zu können, Anfertigung eines Protokolls (Foto oder Video)
Kosten je Wohneinheit/zu messendes Luftvolumen ________________________
Pos. 3
Durchführen einer begleitenden Thermografiemessung nach EN 13187, Bericht zumindest nach Pkt. 7.2., im Zuge einer Differenzdruckmessung. Anfertigen einer Aufnahmereihe der inneren Bauteiloberflächen nach mind. 0,50 Std. Unterdruck, um mögliche Leckagen erfassen zu können und mögliche Abkühlungen von inneren Bauteiloberflächen erfassen zu können. Das Thermografiemesssystem muss für Bauthermografie geeignet sein und zumindest 320 x 240 echte Bildmesspunkte aufweisen so wie eine thermische Auflösung von zumindest 0,1°C. Die messende Person muss zumindest die Zertifizierungsstufe 1 nach EN 473 aufweisen und von einer Stufe 2 Person angeleitet werden. Die Thermogramme müssen den Farbbalken, Temperaturmesswerte an Messpunkten und Messlinien aufweisen sowie den Korrekturfaktor der Emission so wie den Thermogrammen jeweils ein Digitalbild zur Orientierung beizustellen ist. Die Umgebungsbedingungen zum Zeitpunkt der Messung sind ebenso genau zu .

Kosten je Wohneinheit/zu messendes Objekt______________________________